Hier finden Sie Antworten rund um Immobilienbewertung, Verkehrswertgutachten, Finanzierung und die Zusammenarbeit mit THORICOR. Ihre Frage ist nicht dabei? Sprechen Sie uns an – im kostenfreien Erstgespräch klären wir alles Weitere.
Die THORICOR GmbH verbindet Immobilienbewertung, Finanzierung und Strukturberatung. Wir unterstützen Käufer, Eigentümer, Unternehmer, Investoren, Erben sowie Steuerberater und Anwälte bei Entscheidungen rund um Immobilienwerte, Baufinanzierung, Immobilienfinanzierung, Unternehmensfinanzierung, Bankfähigkeit und Vermögensstruktur.
Unser Ziel ist es, frühzeitig Klarheit zu schaffen: Passt der Immobilienwert zur Finanzierung? Ist das Vorhaben für Banken nachvollziehbar? Welche steuerlichen oder wirtschaftlichen Folgen können entstehen? Und welche Struktur trägt langfristig?
Wir arbeiten für Privatpersonen, Unternehmer, Investoren, Eigentümer, Erben und Familien sowie für Steuerberater und Rechtsanwälte, die für ihre Mandanten eine belastbare Einschätzung benötigen.
Typische Anliegen sind Immobilienbewertung, Baufinanzierung, Anschlussfinanzierung, Bewertung bei Erbschaft oder Schenkung, steuerliche Immobilienbewertung nach § 198 BewG, Unternehmensnachfolge, Investitionsfinanzierung, Fördermittelberatung und die Vorbereitung von Bankgesprächen.
Weil Immobilienwerte in der Praxis selten isoliert sind. Ein Wert kann für den Verkauf relevant sein, für die Steuer eine andere Wirkung haben und bei der Bank nochmals anders betrachtet werden. Gleichzeitig entscheidet die Finanzierbarkeit oft darüber, ob ein Vorhaben überhaupt umgesetzt werden kann.
THORICOR verbindet deshalb Immobilienbewertung, Baufinanzierung, Unternehmensfinanzierung und Strukturberatung. So entsteht ein vollständigerer Blick auf die Entscheidung.
Ein klassischer Finanzierungsvermittler konzentriert sich häufig auf Konditionen, Bankenvergleich und Darlehensvermittlung. THORICOR setzt früher an: Wir betrachten zusätzlich Immobilienwert, steuerlichen Anlass, Bankfähigkeit, Unterlagen, Gesellschaftsstruktur, Fördermittel und wirtschaftliche Tragfähigkeit.
Unser Ziel ist nicht nur eine Finanzierung, sondern eine Entscheidung, die nachvollziehbar vorbereitet ist und langfristig trägt.
Ein klassischer Immobiliengutachter bewertet eine Immobilie für einen bestimmten Anlass. THORICOR betrachtet zusätzlich, welche Folgen dieser Wert für Finanzierung, Bankgespräch, steuerliche Fragestellung, Vermögensstruktur oder Investitionsentscheidung haben kann.
Das ist besonders wichtig, wenn ein Immobilienwert nicht nur dokumentiert, sondern wirtschaftlich genutzt werden soll.
Ja. Gerade bei Erbschaft, Schenkung, Trennung, Unternehmensnachfolge, Gesellschaftsstrukturen und steuerlicher Immobilienbewertung ist die Zusammenarbeit mit Steuerberatern und Anwälten sinnvoll.
Wir ersetzen keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Wir ergänzen sie durch Immobilienbewertung, Finanzierungspraxis, Banklogik und wirtschaftliche Einordnung. So erhalten Mandanten eine bessere Entscheidungsgrundlage.
Am besten frühzeitig. Viele Probleme entstehen, weil Bewertung, Finanzierung, steuerliche Fragen oder Bankanforderungen erst geprüft werden, wenn der Kaufvertrag, die Übertragung, die Investition oder die familiäre Entscheidung schon weit fortgeschritten ist.
Je früher Wert, Finanzierung und Struktur zusammen betrachtet werden, desto besser lassen sich Risiken, Alternativen und Gestaltungsspielräume erkennen.
Eine Immobilienbewertung ist immer dann sinnvoll, wenn ein Immobilienwert Grundlage für eine wichtige Entscheidung ist – bei Kauf, Verkauf, Erbschaft, Schenkung, Trennung, Vermögensauseinandersetzung, Unternehmensnachfolge, Finanzierung oder steuerlichen Bewertungsfragen.
Eine gute Immobilienbewertung liefert nicht nur eine Zahl. Sie hilft, Risiken, Spielräume und Folgen besser einzuordnen.
Der Wert einer Immobilie lässt sich über drei anerkannte Verfahren ermitteln: Vergleichswert-, Ertragswert- und Sachwertverfahren. Welches passt, hängt von Objektart und Anlass ab.
Für eine belastbare, gegenüber Dritten nachvollziehbare Wertermittlung erstellt ein Immobiliengutachter ein Verkehrswertgutachten. Für eine erste Orientierung genügt oft eine kurze Einschätzung.
Ein Verkehrswertgutachten ist die ausführliche, nachvollziehbar dokumentierte Ermittlung des Verkehrswerts einer Immobilie nach § 194 BauGB. Es wird gebraucht, wenn der Wert gegenüber Dritten belastbar sein muss – etwa gegenüber dem Finanzamt, einem Gericht, einer Bank oder Miterben.
Für eine erste Orientierung genügt eine schlankere Verkehrswerteinschätzung oder ein Kurzgutachten.
Eine steuerliche Immobilienbewertung nach § 198 Bewertungsgesetz kann relevant werden, wenn das Finanzamt einen Immobilienwert für steuerliche Zwecke ansetzt, zum Beispiel bei Erbschaft oder Schenkung. Erscheint der angesetzte Wert aus Sicht der Eigentümer oder Erben nicht plausibel, kann über ein geeignetes Gutachten ein niedrigerer gemeiner Wert nachgewiesen werden.
Wir unterstützen bei der Einordnung, ob eine solche Bewertung sinnvoll ist, und betrachten dabei nicht nur den Wert, sondern auch den Anlass und die wirtschaftlichen Folgen.
Verkehrswert und Marktwert bezeichnen dasselbe: Nach § 194 BauGB ist der Verkehrswert der Preis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr am Bewertungsstichtag voraussichtlich erzielbar wäre. Der steuerliche Wert folgt den Regeln des Bewertungsgesetzes und kann je nach Verfahren vom tatsächlichen Marktgeschehen abweichen. Der Bankwert oder Beleihungswert betrachtet zusätzlich Sicherheit, Verwertbarkeit und Risikoeinschätzung der Bank.
Deshalb kann dieselbe Immobilie je nach Anlass unterschiedlich eingeordnet werden. Genau deshalb ist es wichtig, vor einer Entscheidung zu klären, welcher Wert für welchen Zweck gebraucht wird.
Eine Bank schaut nicht nur auf Kaufpreis oder Marktwert. Sie prüft, ob die Immobilie als Sicherheit geeignet ist, wie nachhaltig der Wert ist und ob das Objekt im Ernstfall verwertbar wäre. Dabei spielen Lage, Zustand, Nutzung, Drittverwendungsfähigkeit, Mieten, Beleihungsauslauf, Objektart und Unterlagen eine wichtige Rolle.
Für Käufer kann eine Immobilie emotional oder strategisch wertvoll sein. Für die Bank muss sie vor allem nachvollziehbar, werthaltig und finanzierbar sein.
Die Kosten für eine Immobilienbewertung hängen vom Objekt, vom Anlass und vom Umfang ab. Ein Kurzgutachten für eine erste Entscheidungsgrundlage ist weniger aufwendig als eine ausführliche Bewertung für steuerliche Zwecke, Erbschaft, Schenkung, Trennung oder eine komplexe Immobilienstruktur.
Deshalb erhalten Sie vor Beginn ein konkretes Angebot. So wissen Sie vorab, welche Kosten entstehen und wofür.
Die Kosten für ein Verkehrswertgutachten oder ein Wertgutachten für ein Haus hängen von Objekt, Anlass und Umfang ab. Ein Kurzgutachten für eine erste Entscheidungsgrundlage ist deutlich schlanker als ein ausführliches Gutachten für steuerliche oder rechtliche Zwecke.
Vor Beginn erhalten Sie ein konkretes Angebot – so wissen Sie vorab, welche Kosten entstehen und wofür.
Eine Immobilienbewertung ist bei Erbschaft oder Schenkung sinnvoll, wenn der Immobilienwert steuerliche Folgen hat oder innerhalb der Familie Klarheit geschaffen werden soll – etwa bei Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer, Pflichtteilsansprüchen, Ausgleichszahlungen oder der gerechten Verteilung von Vermögen.
Gerade bei Immobilien ist der Wert oft nicht eindeutig. Eine fundierte Bewertung hilft, Entscheidungen sachlicher zu treffen und spätere Konflikte zu vermeiden.
Ja. Bei Trennung oder Vermögensauseinandersetzung ist eine nachvollziehbare Immobilienbewertung häufig entscheidend – als Grundlage für den Zugewinnausgleich und eine mögliche Auszahlung.
Es geht dann nicht nur darum, was eine Immobilie theoretisch wert ist, sondern auch, ob eine Auszahlung finanzierbar ist, welche Belastungen bestehen und welche Lösung wirtschaftlich tragfähig ist. Wir betrachten deshalb Wert, Finanzierung und wirtschaftliche Folgen gemeinsam.
Vor einem Immobilienkauf helfen wir, Kaufpreis, Immobilienwert, Finanzierung und Tragfähigkeit einzuordnen. Wir prüfen, ob der Kaufpreis plausibel wirkt, welche Unterlagen benötigt werden, wie Banken auf das Objekt schauen und welche Finanzierungsstruktur sinnvoll ist.
So entsteht Klarheit, bevor ein Kaufvertrag unterschrieben oder eine Finanzierung verbindlich beantragt wird.
Bankfähigkeit bedeutet, dass ein Vorhaben so vorbereitet und dargestellt ist, dass eine Bank es nachvollziehen, prüfen und entscheiden kann. Dazu gehören vollständige Unterlagen, plausible Zahlen, eine tragfähige Kapitaldienstrechnung, eine verständliche Struktur und ein nachvollziehbarer Zusammenhang zwischen Immobilie, Einkommen, Vermögen und Finanzierung.
Ein gutes Vorhaben kann scheitern, wenn es schlecht vorbereitet ist. Genau dort setzen wir an.
Banken betrachten eine Finanzierung nach ihren eigenen Kriterien. Neben Einkommen und Vermögen spielen unter anderem die Immobilie als Sicherheit, bestehende Verpflichtungen, Eigenkapital und die langfristige Tragfähigkeit eine Rolle.
Bei Unternehmern kommen Jahresabschlüsse, Liquidität, Kapitaldienst und die wirtschaftliche Gesamtstruktur hinzu.
Wir kennen diese Sichtweise und beziehen sie früh in die Vorbereitung ein.
Der Zinssatz ist wichtig, aber nicht der Anfang einer guten Finanzierung. Entscheidend ist zuerst, ob das Vorhaben tragfähig ist, ob die Bank die Struktur versteht, ob die Unterlagen vollständig sind und ob Finanzierung, Eigenkapital, Objektwert und persönliche oder unternehmerische Situation zusammenpassen.
Eine Finanzierung sollte nicht nur heute funktionieren, sondern auch langfristig tragbar bleiben.
Ja. Wir begleiten private Baufinanzierungen, Immobilienfinanzierungen, Anschlussfinanzierungen und Umschuldungen. Dabei geht es nicht nur um Konditionen, sondern um die passende Finanzierungsstruktur, die Vorbereitung der Unterlagen, die Einordnung der Tragfähigkeit und die Kommunikation mit Banken.
Besonders wichtig ist das bei Selbständigen, Unternehmern, Kapitalanlegern, komplexeren Einkommenssituationen oder Immobilien mit besonderem Prüfungsbedarf.
Ja. Die Vorbereitung von Bankgesprächen ist ein zentraler Teil unserer Arbeit. Wir helfen, Unterlagen zu strukturieren, Zahlen nachvollziehbar aufzubereiten, Risiken frühzeitig zu erkennen und das Vorhaben so darzustellen, dass Banken es prüfen können.
Das gilt für private Immobilienfinanzierungen ebenso wie für Unternehmensfinanzierungen, Investitionsfinanzierungen und Immobilienprojekte von Unternehmern oder Investoren.
Die benötigten Unterlagen hängen vom Vorhaben ab. Häufig erforderlich sind persönliche Unterlagen, Einkommensnachweise, Vermögensübersicht und Objektunterlagen.
Wir klären frühzeitig, welche Unterlagen wirklich gebraucht werden, damit das Vorhaben sauber vorbereitet werden kann.
Ja. Unternehmer und Investoren begleiten wir bei Immobilienfinanzierung, Unternehmensfinanzierung, Investitionsfinanzierung, Wachstumsfinanzierung, Nachfolgefinanzierung und Fördermittelberatung.
Gerade bei Unternehmern reicht es selten, nur auf ein einzelnes Objekt zu schauen. Entscheidend ist, wie Unternehmen, Immobilie, Finanzierung, Vermögen, Gesellschaftsstruktur und Bankensicht zusammenpassen.
Eine Finanzierung verändert die Ausgangslage für die nächste.
Deshalb schauen wir bei einer Investition auch darauf, welche Liquidität verbleibt, welche Sicherheiten gebunden werden und wie sich zusätzliche Verpflichtungen auf weitere Finanzierungen auswirken.
Was heute gut funktioniert, sollte auch zu dem passen, was Sie morgen noch vorhaben.
Fördermittel können bei Investitionen, Immobilienvorhaben, Unternehmensfinanzierungen oder energetischen Maßnahmen ein wichtiger Baustein sein. Ob sie sinnvoll sind, hängt vom Vorhaben, vom Antragsteller, vom Zeitpunkt, von der Struktur und von der Bank ab.
Wir prüfen, ob Fördermittel oder Zuschüsse in Betracht kommen und wie sie in ein tragfähiges Finanzierungskonzept eingebunden werden können. Anschließend unterstützen wir bei der vollständigen Antragstellung und begleiten das Verfahren bis zur Bewilligung – und darüber hinaus bis zur Erstellung und Einreichung des Verwendungsnachweises.
Bei Firmenfinanzierungen werden in der Regel wirtschaftliche Unterlagen des Unternehmens benötigt.
Welche Unterlagen konkret erforderlich sind, hängt vom Vorhaben und von den Anforderungen der Finanzierungspartner ab.
Ja. Gerade komplexere Fälle gehören zu den Situationen, in denen unser Ansatz sinnvoll ist – Selbständige und Unternehmer, Kapitalanlageimmobilien, Unternehmensnachfolge, mehrere Gesellschaften, unklare Immobilienwerte, steuerliche Bewertungsfragen, schwierige Bankgespräche, Erbengemeinschaften oder Immobilien in Trennungssituationen.
Komplexität ist kein Problem, solange sie sauber geordnet wird.
Nein. Eine erste Kontaktaufnahme oder ein kurzes Orientierungsgespräch ist kostenfrei. Im ersten Schritt klären wir, worum es geht, welche Entscheidung vorbereitet werden soll und ob wir sinnvoll unterstützen können.
Kosten entstehen erst, wenn ein konkreter Auftrag, der Umfang und die Vergütung vorher abgestimmt wurden.
Im ersten Gespräch klären wir Anlass, Ziel und Ausgangssituation: Worum geht es konkret – Kauf, Verkauf, Finanzierung, Bewertung, Erbschaft, Schenkung, Trennung, Nachfolge, Investition oder Unternehmensstruktur?
Danach prüfen wir, welche Unterlagen benötigt werden, welche Fragen zuerst geklärt werden müssen und ob eine Immobilienbewertung, Finanzierungsanalyse, Fördermittelprüfung oder Strukturberatung sinnvoll ist.
Nein. Wenn nach der ersten Einordnung klar wird, dass wir nicht die richtigen Ansprechpartner sind oder Sie keine weitere Beauftragung wünschen, entstehen daraus keine Kosten.
Kosten entstehen erst, wenn ein konkreter Auftrag vereinbart wurde.
Kosten entstehen, sobald wir nach vorheriger Abstimmung inhaltlich für Sie tätig werden. Das kann zum Beispiel der Fall sein bei:
Vorher sagen wir klar, welcher Aufwand entsteht und wie die Vergütung geregelt ist.
Die private Immobilienfinanzierung erfolgt in der Regel über ein Provisionsmodell. Kommt eine Finanzierung über einen Finanzierungspartner zustande, erhalten wir eine Vermittlungsvergütung von diesem Partner. Für den Kunden entsteht in diesen Fällen regelmäßig kein zusätzliches Beratungshonorar für die Vermittlung.
Sollte im Einzelfall eine davon abweichende Vergütung oder eine gesonderte Beratungsleistung vereinbart werden, sprechen wir das vorher klar an. Es gibt keine versteckten Kosten.
Bei einer klassischen privaten Immobilienfinanzierung arbeiten wir grundsätzlich auf Basis des Provisionsmodells. Kommt über uns eine Finanzierung zustande, erhalten wir die Vermittlungsvergütung in der Regel vom Finanzierungspartner. Für den Kunden fällt für die Vermittlung regelmäßig kein zusätzliches Honorar an.
Wenn darüber hinaus besondere Beratungsleistungen gewünscht sind, die nicht Teil der klassischen Vermittlung sind, klären wir das vorab transparent.
Firmenfinanzierung und Unternehmensfinanzierung erfolgen bei THORICOR über ein Honorarmodell. Bei unternehmerischen Finanzierungen geht es häufig nicht nur um die Vermittlung eines Darlehens, sondern um Analyse, Strukturierung, Unterlagenaufbereitung, Bankfähigkeit, Fördermittel, Finanzierungskonzept, Gesellschaftsstruktur und Verhandlungsstrategie.
Diese Arbeit ist individuell und beratungsintensiv. Deshalb wird der Umfang vorab besprochen und auf dieser Grundlage ein Honorar vereinbart.
Die Kosten für eine Firmenfinanzierung hängen vom Umfang des Auftrags ab. Eine erste Einordnung ist weniger aufwendig als ein vollständiges Finanzierungskonzept mit Unterlagenprüfung, Fördermittelprüfung, Bankansprache und Begleitung der Bankgespräche.
Vor Beginn erhalten Sie eine klare Einschätzung zu Aufwand und Vergütung. Erst danach entscheiden Sie, ob Sie uns beauftragen möchten.
Unser Ziel ist Klarheit vor der Entscheidung. Wir wollen Vorhaben nicht schönrechnen und keine Finanzierung auf Hoffnung aufbauen. Wir wollen sichtbar machen, was tragfähig ist, wo Risiken liegen, welche Struktur sinnvoll ist und welche Schritte nötig sind.
Damit aus Immobilienideen, Investitionen oder Vermögensentscheidungen belastbare Entscheidungen werden.
Ihre Frage war nicht dabei?
Unverbindliches Erstgespräch ·
persönlich mit Corinna Lindenblatt aus Jena oder Thorsten Riebe aus Oldenburg
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